Konzession
Aufgrund des neuen Radio- und Fernsehgesetzes benötigt die ALPHAVISION seit Ablauf der Sendekonzession am 31.12.08 keine Konzession mehr für FENSTER ZUM SONNTAG.
Seit Januar 2009 ist die Zusammenarbeit mit dem Schweizer Fernsehen durch einen Vertrag geregelt.
Im Dezember 2013 wurde der nach fünf Jahren auslaufende Vertrag durch eine neue Zusammenarbeitsvereinbarung zwischen der ALPHAVISION und der SRG ersetzt durch eine neue Vereinbarung mit ebenfalls fünfjähriger Laufzeit.
Im Dezember 2018 verlängerten die SRG und die Alphavision AG ihren Vertrag um weitere drei Jahre. Der Vertrag trat am 1. Januar 2019 in Kraft.
Im Dezember 2021 verlängerten die SRG und die Alphavision AG ihren Vertrag um weitere zwei Jahre. Der Vertrag trat am 1. Januar 2022 in Kraft.
Weitere Informationen zur Geschichte von FENSTER ZUM SONNTAG.