Leistungsauftrag für private TV-Veranstalter mit Konzession und Gebührenanteil:



Der Leistungsauftrag lässt sich gemäss RTVG (Art. 37 – 40) in vier Aspekte aufteilen:

  1. Regionalbezug: Die Informationen, Akteure und Meinungen müssen sich auf das Sendegebiet beziehen und das gesamte Sendegebiet widerspiegeln.

  2. Aktualität: Es muss ein tagesaktuelles Programm gesendet werden.

  3. Themen: Es müssen Informationen aus den Bereichen Politik, Wirtschaft, Kultur, Gesellschaft und Sport geliefert werden

  4. Vielfalt: Es muss eine Vielfalt an Themen, Meinungen und Interessen wiedergegeben werden und eine Vielfalt an Personen(-gruppen) zu Wort kommen.


FENSTER ZUM SONNTAG erfüllt diesen Leistungsauftrag nur teilweise (ist bspw. nicht tagesaktuell) und erhält deshalb keine Anteile aus den Gebührengeldern.